China REACH

Chinesische Chemikalienverordnung

China REACH (MEE Auftrag 12)

China REACH

Was ist die MEE-Verordnung (China REACH)?

Im Jahr 2003 führte das chinesische Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) die Verordnung über die Registrierung neuer chemischer Stoffe (MEP-Verordnung Nr. 7) ein. Im Jahr 2010 wurde diese Verordnung zum ersten Mal überarbeitet und die Bestandsaufnahme (IECSC) wurde mit der Verordnung Nr. 7 eingeführt.

Nach 9 Jahren der Umsetzung der Verordnung Nr. 7 forderte das MEE die zweite Überarbeitung der Maßnahmen für das Umweltmanagement Registrierung neuer chemischer Stoffe, die am 12. Februar 2020 endgültig verabschiedet wurde (MEE Order No.12). Diese neue Verordnung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und hat die vorherige Verordnung (Verordnung Nr. 7) ersetzt.

Gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung müssen Unternehmen einen Registrierungsantrag stellen, wenn der hergestellte/importierte Stoff nicht in der Liste der Bestandsaufnahme. Alle Tätigkeiten, einschließlich Forschung, Herstellung, Einfuhr und Verarbeitung, müssen den Anforderungen der Verordnung entsprechen, solange die chemischen Stoffe in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Geschäftliche Tätigkeiten sind erst nach Erteilung eines Zertifikats erlaubt.

Wer sollte sich anmelden?

  • Chinesische Hersteller oder Importeure
  • Chinesische verarbeitende Unternehmen
  • Ausländische Unternehmen, die neue chemische Substanzen nach China verkaufen, können sich über Alleinvertreter (OR) registrieren lassen.

Inländische chinesische Unternehmen können den Antrag selbst einreichen. Antragsteller aus dem Ausland können einen chinesischen Bevollmächtigten (OR) ernennen, der die rechtliche Verantwortung für die Erfüllung der Registrierungs- und Nachregistrierungspflichten mit ihnen teilt. Der OR sollte eine juristische Person in China sein.   

Art der Registrierung

MEE Bestellung 12_Anmeldungsart

Registrierungsdokument

MEE Bestellung 12_Registrierungsdokument

Bestandsaufnahme

Das Inventory of Existing Chemical Substances in China (IECSC) wurde im Jahr 2013 eingeführt. Seitdem wird die Liste regelmäßig aktualisiert. Derzeit sind 46.192 chemische Stoffe aufgelistet (Stand der letzten Aktualisierung: 17.11.2020). Die Stoffe im Verzeichnis werden als Kategorienamen dargestellt, weder CAS-Nummer noch Molekularstruktur sind angegeben. Stoffe, die nicht im Inventar aufgeführt sind, werden als Neue chemische Substanz.

Die Bestandsaufnahme besteht aus zwei Teilen (öffentlich und vertraulich). Derzeit gibt es 3.270 vertrauliche Stoffe. Die Unternehmen müssen eine formelle Anfrage stellen, um zu prüfen, ob ein Stoff im vertraulichen Teil aufgeführt ist. Das China Solid Waste and Chemicals Management Center (SCC), eine Abteilung des MEE, stellt dann ein Bestätigungsschreiben aus (in der Regel innerhalb von zwei Wochen) und erhebt eine Gebühr von 3 000 RMB. GPC kann die Anfrage im Namen des Kunden unterstützen.

Obwohl alle Monomere im Verzeichnis aufgeführt sind, sind Polymere weiterhin registrierungspflichtig.

Jahresbericht

Erster Tätigkeitsbericht

Unabhängig von der Art der Registrierung müssen die Zertifikatsinhaber oder ihre Beauftragten die ersten Tätigkeitsberichte innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Tätigkeit (Herstellung und Einfuhr/Verbringung an nachgeschaltete Anwender) der betreffenden chemischen Stoffe vorlegen.

Der Bericht sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Informationen über das einführende oder produzierende Unternehmen im Inland
  • Zeit, Ort und Umfang der ersten Aktivität
  • Übertragene Benutzerinformationen
  • Maßnahmen zur Kontrolle von Umweltrisiken
  • Umsetzung der Anforderungen an das Umweltmanagement

Jahresbericht

Inhaber von regulären Zulassungsbescheinigungen oder deren Bevollmächtigte, die in ihren Bescheinigungen mit der Verpflichtung zur Vorlage von Jahresberichten vermerkt sind, müssen ab dem zweiten Jahr der Zulassung bis zum 30. April Jahresberichte vorlegen.

Der Jahresbericht sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Aufzeichnung der Aktivitäten mit neuen chemischen Stoffen aus dem letzten Jahr, einschließlich des Produktions- oder Importvolumens, der Übertragungshistorie und der Informationen über die verarbeitenden Benutzer
  • Aufzeichnung der Informationsübermittlung
  • Emission in die Umwelt
  • Maßnahmen zur Kontrolle von Umweltrisiken
  • Umsetzung der Anforderungen an das Umweltmanagement 

Hinweis: Die Verarbeiter sind verpflichtet, die Zertifikatsinhaber bei der Erfüllung der jährlichen Meldepflicht zu unterstützen. 

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