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Was ist AICIS (Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme)?

Mit dem Industrial Chemicals Act 2019 wurde das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) eingeführt, um die Einfuhr und Herstellung (Einführung) von Industriechemikalien in Australien zu regeln. 

AICIS hat am 1. Juli 2020 das National Industrial Chemicals Notification and Assessment Scheme (NICNAS) ersetzt. Das AICIS regelt Chemikalien (einschließlich Polymere), die für eine industrielle Verwendung eingeführt werden, wie z. B. Druckfarben, Farben, Klebstoffe, Lösungsmittel, Kosmetika und Körperpflegeprodukte, Reinigungsmittel sowie Anwendungen in der Fertigung, im Baugewerbe und im Bergbau, und soll die sichere Verwendung von Industriechemikalien fördern, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.

Wer ist betroffen?

Importeure und Hersteller (Einführer) von Industriechemikalien zu kommerziellen Zwecken müssen ihr Unternehmen im Rahmen dieser Regelung registrieren lassen. Alle Hersteller von Industriechemikalien, die Chemikalien einführen, müssen ihre Einfuhr oder Herstellung (Einführung) in die folgenden Kategorien einteilen: gelistete Einführung, freigestellte Einführung, gemeldete Einführung, bewertete Einführung, kommerzielle Bewertung, bevor sie sie in das australische Hoheitsgebiet einführen.

Wenn die Einführung im australischen Inventar der Industriechemikalien (das Inventar) aufgeführt ist, wird sie als gelistete Einführung eingestuft und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen (falls vorhanden) auf den Markt gebracht werden. Gehört die Einführung nicht zur Kategorie der gelisteten Stoffe, muss sie in einer der anderen Kategorien zugelassen werden.

Jährliche Erklärung

Unabhängig von der Einführungskategorie muss am Ende eines jeden Registrierungsjahres (zwischen dem 1. August und dem 30. November) eine jährliche Erklärung abgegeben werden. Diese Erklärung gibt Auskunft über die im vorangegangenen Registrierungsjahr eingeführten oder hergestellten Industriechemikalien und bestätigt, dass die Einfuhren nach australischem Recht genehmigt wurden.

Einführungskategorien für Chemikalien

Importeure und Hersteller (Einführer) von Industriechemikalien zu kommerziellen Zwecken müssen ihr Unternehmen im Rahmen dieser Regelung registrieren lassen. Alle Hersteller von Industriechemikalien, die Chemikalien einführen, müssen ihre Einfuhr oder Herstellung (Einführung) in die folgenden Kategorien einteilen: gelistete Einführung, freigestellte Einführung, gemeldete Einführung, bewertete Einführung, kommerzielle Bewertung, bevor sie sie in das australische Hoheitsgebiet einführen.

Wenn die Einführung im australischen Inventar der Industriechemikalien (dem Inventar) aufgeführt ist, wird sie eingestuft als Aufgeführte Einführungund kann unter Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen (falls vorhanden) in Verkehr gebracht werden. Fällt die Einführung nicht in eine der aufgeführten Kategorien, muss sie in einer der anderen Kategorien zugelassen werden.

AICIS

Für nicht-australische Einführer ist es wichtig, ihr Unternehmen anzumelden und die Compliance- und Berichtsanforderungen für ununterbrochene Exporte nach Australien zu erfüllen. Eine australische Geschäftsnummer (Australian Registered Business Number, ARBN) ist hierfür obligatorisch. Nicht-australische Introducer können auch einen australischen Agenten für die Einhaltung der Anforderungen ernennen, wenn sie nicht in der Lage sind, eine Australian Registered Business Number (ARBN) zu erhalten.

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