UK Chemikalienverordnung
UK REACH
Was ist UK-REACH?
Die EU-REACH-Verordnung wurde in der geänderten Fassung der REACH (EU Exit) Regulations 2019 am 1. Januar 2021 in britisches Recht überführt und ist nun als UK REACH bekannt. UK REACH wird nun den Marktzugang für Großbritannien (GB), d. h. England, Schottland und Wales, regeln.
Die britische REACH-Verordnung wurde als Spiegelbild ihres EU-Pendants beschrieben. Mit dem Ziel, die vielen Exporteure zu unterstützen, die von der Aufhebung der EU-REACH-Verordnung in Großbritannien betroffen sein werden, sieht UK REACH umfassende Übergangsregelungen vor. Diese Regelungen betreffen sowohl in der EU/EWR als auch außerhalb der EU/EWR ansässige Exporteure, die mit Stoffen handeln, die bereits unter der EU-REACH-Verordnung registriert sind und nun weiterhin Zugang zu Großbritannien haben möchten. Die Übergangsbestimmungen gelten jedoch nicht für diejenigen, die die Stoffe zum ersten Mal auf dem britischen Markt in Verkehr bringen werden.
Um sich den Zugang zum GB-Markt zu sichern, sollten Sie sich unverzüglich mit einem in GB ansässigen OR in Verbindung setzen.
GPC Group hat bereits eine im Vereinigten Königreich ansässige ORum unsere bestehenden und neuen Kunden bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die der Brexit für die Ausfuhr von Stoffen in das Vereinigte Königreich mit sich bringt.
Brexit Aktueller Stand
Die EU-Verordnung REACH gilt in Großbritannien seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr, da das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten ist. Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen in Großbritannien müssen nun die britische REACH-Verordnung einhalten, die anstelle von EU-REACH erlassen wurde.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die einen in der EU registrierten Stoff auf den britischen Markt exportieren möchten und diesen Stoff 2019-2020 auch auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht haben:
Solche Exporteure können bei HSE eine Downstream User Import Notification (DUIN) einreichen. Durch die Anmeldung ihres Stoffes über die DUIN erhalten die Exporteure weiterhin Zugang zum GB-Markt und verschieben die Registrierung ihres Stoffes um 2, 4 oder 6 Jahre (je nach Mengenbereich und Risikoprofil des Stoffes).
Um eine DUIN einzureichen, müssen Ausführer, die nicht in GB ansässig sind, einen Alleinvertreter in GB benennen. Die Frist für die DUIN ist am 27. Oktober 2021 abgelaufen, verspätete DUINs können jedoch noch eingereicht werden.
Unternehmen, die einen in der EU registrierten Stoff zum ersten Mal auf den britischen Markt exportieren möchten
Diese Exporteure können von einem vereinfachten Registrierungsverfahren profitieren, das als New Registration of an Existing Substance (NRES) bezeichnet wird. NRES verlangt von den Ausführern:
- Anfrage einreichen
- Bezahlen Sie die Registrierungsgebühr der HSE
- Einreichen eines vereinfachten Registrierungsdossiers (das die LoA nicht enthalten muss)
Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, kann der Stoff auf dem GB-Markt in Verkehr gebracht werden. Das vollständige Registrierungsdossier muss innerhalb von 2, 4 oder 6 Jahren ab dem 27. Oktober 2021 eingereicht werden (je nach Mengenbereich und Risikoprofil des Stoffes)
Bitte beachten Sie, dass NRES nur für Stoffe gilt, die vor dem 31. Januar 2009 im Rahmen von EU REACH registriert wurden.st Dezember 2020.
Exporteure eines nicht in der EU registrierten Stoffes, die Zugang zum britischen Markt wünschen:
Exporteure, die nicht für DUIN oder NRES in Frage kommen, müssen ihre Stoffe unter UK-REACH registrieren lassen, bevor sie den Stoff in GB in Verkehr bringen dürfen. Exporteure, die nicht in GB ansässig sind, müssen einen in GB ansässigen Vertreter mit der vollständigen Registrierung des Stoffes beauftragen. Um sich registrieren zu lassen, müssen Exporteure
- Anfrage einreichen
- Bezahlen Sie die Registrierungsgebühr der HSE
- Einreichen eines vollständigen Registrierungsdossiers (einschließlich der LoA)
Welches Verfahren gilt für Ihr Unternehmen?
Handlungsfähige Zusammenfassung für Chemiefirmen
- Identifizieren Sie die Stoffe, die in Mengen ≥ 1 tpa auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, abgesehen von den früheren EU-Ausfuhren.
- Prüfen Sie, ob der Stoff bereits in EU-REACH registriert ist, denn mit EU-registrierten Stoffen haben Sie Anspruch auf DUIN
- Prüfen, ob der Stoff zum ersten Mal in GB in Verkehr gebracht wird - Anfrage und Registrierungsdossier so schnell wie möglich einreichen
- Frühzeitige Einreichung bedeutet die Möglichkeit, Teil einer Stoffgruppe zu sein, also priorisieren Sie Stoffe für die Einreichung von Anfragen unmittelbar nach DUIN
- Prüfen Sie, ob das SDB auf dem neuesten Stand ist oder nicht - die Einstufung der Stoffe sollte der neuen GB CLP entsprechen.
- Bestimmen Sie das zuständige OR, das die Verantwortung für Ihre UK-REACH-Konformität übernimmt.
- Seien Sie gegenüber Ihrem OP transparent und geben Sie vollständige Informationen, um Verstöße zu vermeiden.
Möchten Sie mehr über die britische Chemikalienverordnung erfahren?
UK REACH
Informieren Sie sich über unser UK Chemical Regulation Document!