Eurasien REACH

Eurasische Chemikalienverordnung

Eurasien REACH (TR041)

Eurasien REACH

Was ist TR041 (EURASIA REACH)?

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) besteht aus fünf Mitgliedstaaten, und zwar Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Die EAEU hat am 3. März 2017 eine Verordnung verabschiedet, die voraussichtlich am 30. November 2022 in Kraft treten wird. Die Verordnung mit der Bezeichnung "Technische Vorschrift der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Sicherheit chemischer Produkte - TR EAEU 041/2017" legt die Anforderungen für chemische Stoffe, Gemische und andere chemische Produkte fest, die auf dem EAEU-Markt in Verkehr gebracht werden sollen.

Die TR EAEU 041/2017 ist auch als eurasische REACH-Verordnung bekannt. Sie gilt für alle Chemikalien mit Ausnahme derer, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind. Gemäß der Verordnung gibt es unterschiedliche Anforderungen und Verfahren für neue und bestehende Stoffe. Altstoffe sind die Stoffe, die in das russische Verzeichnis aufgenommen werden, während neue Stoffe die Chemikalien sind, die nicht im russischen Verzeichnis enthalten sind. Für Altstoffe sind vereinfachte Registrierungen erforderlich, während für neue Stoffe Standardregistrierungen erforderlich sind.

Nicht-EAEU-Unternehmen, die Chemikalien in die EAEU exportieren oder exportieren möchten, müssen einen benannten Vertreter mit Sitz in der EAEU benennen, um ihre Verpflichtungen als Importeur zu erfüllen.

Wie lauten die Anforderungen der TR041?

Die Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen der TR 041 wird auf eine der folgenden Arten durchgeführt:

1) Anmeldung der Benachrichtigung

  • Für Stoffe, die im eurasischen Chemikalieninventar aufgeführt (z. B. notifiziert) sind:
    • die keine verbotenen und (oder) in ihrer Verwendung beschränkten Chemikalien und Gemische enthalten.
    • die beschränkt verwendbare Chemikalien und Gemische in Konzentrationen unterhalb des festgelegten Grenzwerts gemäß Anhang N 4 enthalten.
*Dokumentenanforderungen:
  • Antragsformular (gemäß Anhang 5);
  • SDB gemäß den Paragraphen 36-43 der TR 041/2017;
  • Protokolle von Studien (Tests), die in Testlabors durchgeführt wurden, und (oder) Dokumente mit Informationen aus offiziellen Informationsquellen. HINWEIS: Forschungsprotokolle sind nicht erforderlich, wenn das chemische Produkt bereits im Register der Chemikalien und Gemische der Union aufgeführt ist.

Die Anmeldebescheinigung wird online zur Verfügung gestellt und hat kein Verfallsdatum.

2) Freizügige Registrierung

  • Für Stoffe, die NICHT die im eurasischen Verzeichnis der chemischen Stoffe und Gemische aufgeführt sind.
  • Neue chemische Produkte
  • Chemische Produkte, die Chemikalien und Gemische (die im Register der chemischen Produkte aufgeführt sind) enthalten, die auf die Verwendung auf dem Gebiet der Union beschränkt sind, in Konzentrationen, die die in Anlage 4 festgelegten Grenzwerte überschreiten.
*Dokumentenanforderungen:
  • Antragsformular (gemäß Anhang 5);
  • SDB gemäß den Paragraphen 36-43 der TR 041/2017;
  • Protokolle von Studien (Tests), die in Testlabors durchgeführt wurden, und (oder) Dokumente mit Informationen aus offiziellen Informationsquellen.

HINWEIS: Forschungsprotokolle sind nicht erforderlich, wenn das chemische Produkt bereits im Register der Chemikalien und Gemische der Union aufgeführt ist.

  • Die in Paragraph 48 geforderten Informationen;
    • a) Stoffsicherheitsbericht gemäß der Struktur nach Anhang N 3;
    • b) die Bezeichnung der Chemikalie nach der IUPAC-Nomenklatur, auch in englischer Sprache;
    • c) die Strukturformel eines chemischen Stoffes;
    • d) CAS-Nummer;
    • d) Daten der instrumentellen Analyse eines chemischen Stoffes;
    • e) der Reinheitsgrad der Chemikalie;
    • g) die beabsichtigten Verwendungszwecke der Chemikalie;
    • h) vorgeschlagene Methoden zur Entsorgung (Verarbeitung) eines chemischen Stoffes;
    • i) eine Methode für den Transport eines chemischen Stoffes und Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Notfällen;
    • j) analytische Kontrollmethoden;
    • k) physikalisch-chemische Daten eines chemischen Stoffes;
    • l) Toxizitätsdaten für die Chemikalie;
    • m) Daten über die Ökotoxizität der Chemikalie;
    • n) Kopien von Daten (Protokollen) von Untersuchungen (Tests) eines chemischen Stoffes zur Bestimmung von Bioakkumulation, Karzinogenität, Mutagenität, Toxizität, die in Laboratorien (Zentren) durchgeführt wurden, die von der zugelassenen Stelle gemäß den Grundsätzen der guten Laborpraxis in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Mitgliedstaates anerkannt sind (Untersuchungen (Tests) in anderen Laboratorien (Zentren) innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser technischen Vorschrift).

HINWEIS: Die zulässige Registrierung gilt für 5 Jahre (Wenn das Produkt der TR 041 entspricht und die verantwortliche Institution keine Anmerkungen hat, wird die Zulassung nach 5 Jahren automatisch verlängert).

2) Stoffsicherheitsbericht (> 10 Tonnen pro Jahr)
  • Bewertung der Gefahren für den Menschen, Bewertung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, Bewertung der Gefahren für die Umwelt und PBT/vPvB-Bewertung;
  • Expositionsszenario ist erforderlich, wenn es als gefährlich oder PBT/vPvB eingestuft ist; Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen für jede Verwendung; Expositionsabschätzung

Möchten Sie mehr über die Eurasische Chemikalienverordnung erfahren?

Teilen Sie die Seite!

Andere Websites, die für Sie nützlich sein könnten

Eurasien REACH

Lesen Sie unser Dokument zur Eurasischen Chemikalienverordnung!

Entdecken Sie weitere Vorschriften...

REACH

EU-Chemikalienverordnung

KKDIK

Türkische Chemikalienverordnung

CMSR

Indische Chemikalienverordnung

UK REACH

UK Chemikalienverordnung

Nach oben blättern