Türkische Chemikalienverordnung

Türkiye REACH (KKDIK)

Was ist KKDIK (Türkiye REACH)?

KKDIK ist in Kraft getreten als Ergebnis von die EU-Anpassungspolitik. Die erste Phase der Vorregistrierung endete am 31. Dezember 2020. Die Registrierungsphase begann dann offiziell am nächsten Tag (1. Januar 2021). Durch die Einhaltung des KKDIK können Exporteure ihren Zugang zum türkischen Markt sicherstellen. Exporteure, die in den türkischen Markt eintreten wollen, aber die Vorregistrierung verpasst haben, sollten sich so schnell wie möglich vorregistrieren lassen, um von den Vorteilen der gemeinsamen Registrierung profitieren zu können.

KKDIK (auch bekannt als Türkiye REACH) ist am 23. Juni 2017 in Kraft getreten und hat drei bestehende Verordnungen über Chemikalien und Gemische ersetzt, um das Chemikalieninventar zu regeln, die sichere Verwendung und das Risikomanagement für gefährliche Stoffe durchzusetzen und Alternativen zu gefährlichen Stoffen oder Verfahren zu fördern. 

Die Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Sie fördert auch den Einsatz alternativer Methoden zur Bewertung der Gefährlichkeit von Stoffen, wie z. B. die Verringerung der Zahl der Tierversuche und die Förderung von Innovationen, um die Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Chemieindustrie zu verbessern. 

Die KKDIK-Zeitachse besteht aus 3 Hauptphasen: 

  • Vorregistrierung (Frist abgelaufen) 
  • Registrierung (unterschiedliche Fristen für verschiedene Tonnagebereiche)  
  • Post-Registrierung   

Türkiye Reach (KKDIK) Registrierungsphase hat begonnen!

Es wird Exporteuren in die Türkei dringend empfohlen, verspätete Vorregistrierungen (LPR) so schnell wie möglich einzureichen, um Geschäfte zu sichern, falls dies nicht bereits vor dem 31. Dezember 2020 geschehen ist. Die Vorregistrierung ist von entscheidender Bedeutung, um aktiv an den SIEF-Aktivitäten für gemeinsame Registrierungen teilnehmen zu können. 

Der KKDIK lässt ab dem 1. Januar 2021 nur noch vorregistrierte Stoffe auf dem türkischen Markt zu. Die Vorregistrierung ist eine einfache Tätigkeit ohne größere Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften, die es GPC auch ermöglicht, Ihre Interessen im SIEF zu vertreten. 

Die KKDIK ist eine umfassende Verordnung. Einige Stoffe sind jedoch von der Registrierung ausgenommen, weil sie entweder unter spezielle Vorschriften fallen, wie z. B. radioaktive Abfälle, oder als weniger riskant gelten, wie z. B. Polymere. Das Registrierungsverfahren ist nicht für jeden Stoff gleich. So ist beispielsweise die Registrierung von vor Ort befindlichen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten unter bestimmten Bedingungen relativ einfach. 

Die Registrierungsanforderungen ändern sich je nach der ausgeführten Menge des Stoffes. Wenn die Tonnage steigt, sind zusätzliche Informationen erforderlich. Beträgt die Tonnage eines Stoffes beispielsweise 10-100 Tonnen pro Jahr, sollte ein Stoffsicherheitsbericht vorgelegt werden. Am besten und einfachsten ist es daher, wenn Sie uns eine E-Mail mit den Angaben zu Ihrem Stoff schicken, damit wir Ihnen die vollständigen Verpflichtungen im Rahmen von Türkiye REACH aufzeigen können.

Aktuelle Fristen

Das türkische Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat neue KKDIK-Fristen für das Registrierungsverfahren bekannt gegeben.

  • Die Vorregistrierung im Rahmen des KKDIK muss gemäß dem Zeitplan abgeschlossen werden, der demnächst vom Ministerium in einem Rundschreiben oder einer ähnlichen offiziellen Mitteilung veröffentlicht wird. 
  • Die Mengenbereiche für die Registrierung entsprechen denen von EU REACH (1-10; 10-100; 100-1000 und 1000+ Tonnen/Jahr für die vollständige Registrierung und 1000 Tonnen/Jahr für die Zwischenregistrierung). 
  • Die Frist für die endgültige Registrierung im KKDIK hängt vom Mengenbereich und der Stoffeinstufung ab:
    • 31. Dezember 2026: 1000+ Tonnen/Jahr, 100+ Tonnen/Jahr, wenn der Stoff aquatisch chronisch/akut 1 ist, 1+ Tonnen/Jahr, wenn der Stoff CMR 1A/B ist 
    • 31. Dezember 2028: 100+ Tonnen/Jahr 
    • 31. Dezember 2030: 1+ Tonnen/Jahr

Gemeinsame Registrierung

Die gemeinsame Registrierung zielt darauf ab, die Kosten für die Registrierung durch Aufteilung der Gebühren usw. zu senken und die Zahl der Tierversuche zu verringern. Die federführenden Registranten, die von den SIEF-Mitgliedern für jeden Stoff benannt werden, erstellen und reichen das gemeinsame Registrierungsdossier im Namen des SIEF ein. GPC kann auf Ihren Wunsch hin die Rolle des federführenden Registranten übernehmen. Mit der Verwaltung von ca. 1200 Registrierungsdossiers, darunter 400 federführende Registrierungen im Rahmen von EU REACH, ist GPC der Inhaber von Daten für viele Stoffe, bieten wir Ihnen den Vorteil eines wesentlich schnelleren und kostengünstigeren Registrierungsverfahrens für die Stoffe, für die wir die Federführung haben.

Möchten Sie mehr über die türkische Chemikalienverordnung erfahren?

Teilen Sie die Seite!

Andere Websites, die für Sie nützlich sein könnten

Türkiye REACH

Sehen Sie sich unser Dokument zur türkischen Chemikalienverordnung an!

Entdecken Sie weitere Vorschriften...

REACH

EU-Chemikalienverordnung

K-REACH

Koreanische Chemikalienverordnung

CMSR

Indische Chemikalienverordnung

UK REACH

UK Chemikalienverordnung

de_DEGerman
Nach oben blättern