Indische Chemikalienverordnung

Indien REACH (CMSR)

Was ist ICMSR (India REACH)?

Die Indian Chemicals (Management and Safety) Rules (ICMSR) sind ein Vorschlag für ein Regelwerk, das den derzeitigen Rahmen für das Chemikalienmanagement in Indien ersetzen soll. Als übergreifende Regelung werden die ICMSR die Produktion, den Import und das Inverkehrbringen von Stoffen, Stoffen in Gemischen, Stoffen in Erzeugnissen und Zwischenprodukten regeln.

Aktueller Stand des ICMSR

Indien hat am 24. August 2020 den fünften Entwurf der Chemical (Management and Safety) Rules (ICMSR) veröffentlicht. Es wird erwartet, dass die ICMSR im Jahr 2022 bei der WTO notifiziert werden und nach einem Prozess der rechtlichen Prüfung und der Rückmeldung der Minister in Kraft treten.

Wer ist betroffen?

  • Indische Hersteller und Importeure sind verpflichtet, das ICMSR einzuhalten, das auch einige Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender enthält. 

  • Ausländische Unternehmen, die Produkte auf dem indischen Markt in Verkehr bringen wollen, sollten einen Bevollmächtigten benennen, der in ihrem Namen handelt und das ICMSR einhält.

  • Eine Anmeldung ist für alle Stoffe erforderlich, die in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr (TPA) vorhanden sind. Darüber hinaus müssen nur Stoffe registriert werden, die in der Liste II der ICMSR unter "Priority Substances Required to be Registered" aufgeführt sind.

Was sind die wichtigsten Verpflichtungen im Rahmen des ICMSR?

Benachrichtigung

Für alle Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 TPA in das indische Hoheitsgebiet verbracht werden, ist eine Anmeldung erforderlich. 

Das ICMSR wird eine Erstanmeldefrist (Initial Notification Period, INP) vorsehen, innerhalb derer Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte ihre Stoffe anmelden müssen. Der aktuelle Entwurf sieht eine INP von 180 Tagen vor, gerechnet ab dem Inkrafttreten der ICMSR. Stoffe, die während der INP angemeldet werden, gelten als Altstoffe. 

Stoffe, die während des INP nicht angemeldet wurden, werden als neue Stoffe betrachtet. Wenn sie in Mengen von mehr als 1 TPA auf dem indischen Markt in Verkehr gebracht werden, müssen sie mindestens 60 Tage vor dem Inverkehrbringen auf indischem Territorium angemeldet werden.

Anmeldung

Zusätzlich zur Anmeldung müssen einige Stoffe registriert werden, wenn sie in Mengen von mehr als 1 TPA in indisches Hoheitsgebiet gelangen. Diese Stoffe müssen auch registriert werden, wenn sie in Erzeugnissen, aus denen sie freigesetzt werden sollen oder können, in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Hersteller oder Importeur und Jahr enthalten sind. 

Das ICMSR verfolgt bei der Registrierung einen Listenansatz. Alle in Liste II aufgeführten Stoffe müssen innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Aufnahme in die Liste registriert werden. 

Zwischenprodukte - Stoffe, die für die Herstellung, den Verbrauch oder die Umwandlung in andere Stoffe bei der chemischen Verarbeitung verwendet werden - unterliegen ebenfalls Registrierungspflichten, die je nach ihrer Menge und ihrer Lagerung oder Beförderung variieren. 

Berichterstattung

  • Die bei der Anmeldung und Registrierung gemachten Angaben müssen regelmäßig aktualisiert werden. 

  • Für alle gemeldeten Stoffe muss in den ersten 60 Tagen des Kalenderjahres ein Jahresbericht erstellt werden. Dieser Bericht muss alle Änderungen gegenüber den zum Zeitpunkt der Anmeldung übermittelten Informationen sowie die tatsächliche Menge der in das Indianergebiet verbrachten Stoffe (einschließlich etwaiger Gebührenänderungen) enthalten. 

  • Änderungen an den bei der Registrierung vorgelegten Informationen müssen, wenn sie sich auf das Gefahren- oder Risikomanagement auswirken, innerhalb von 60 Tagen, nachdem der Registrierende von den Änderungen Kenntnis erlangt hat, mitgeteilt werden. 

Strategien zur Einhaltung der Vorschriften

Um sich auf die bevorstehenden Verpflichtungen im Rahmen des ICMSR vorzubereiten, können Unternehmen:

  1. Einsetzung eines Regulierungsteams

  2. Erstellen Sie ein Inventar der gehandhabten Stoffe

  3. Identifizierung der in Indien abgesetzten Menge

  4. Kommunikation mit nachgeschalteten Anwendern einleiten

  5. Aktualisierung des SDB gemäß GHS Rev. 8

  6. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die ICMSR

  7. Durchführung interner Schulungsmaßnahmen zum ICMSR

  8. Weiterverfolgung der relevanten Listen der ICMSR-Stoffliste: Zu registrierende Stoffe (Liste II), beschränkte oder verbotene Stoffe (Liste VI) und gefährliche Chemikalien (Liste X, XI, XII)

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